Die örtliche Jugendarbeit ist die Basis einer jeden Gewerkschaftsarbeit.
Zur Zeit bestehen in ganz Nordrhein-Westfalen 35 Jugendgruppen, deren Mitglieder ehrenamtlich tätig sind.
Genauso wie auf der Landesebene gibt es auch hier
bestimmte Gremien. In einer Mitgliederversammlung wählen die
Jugendlichen eine örtliche Jugendleitung, die in der Regel aus dem
Vorsitzenden, Stellvertretern, Beisitzern, einem Kassierer und einem
Schriftführer besteht.
Die Jugendleitung hat u. a. die Aufgabe, sich mit
den aktuellen Belangen ihrer Mitglieder auseinander zu setzen sowie
Veranstaltungen und Aktionen zu organisieren. Sie arbeitet eng mit dem
Gesamtvorstand des jeweiligen Ortsverbandes zusammen, obwohl sie
eigenständig ihre Entscheidungen treffen kann.
Finanziell werden die örtlichen Jugendgruppen von
den Orts- und Kreisverbänden bzw. Fachgruppen und von der
Landesjugendleitung unterstützt.
Die örtliche Jugendarbeit findet sich in
verschiedenen Gremien auf Landesebene wieder, ihre Arbeit wird
vorgestellt und diskutiert. Einige Jugendgruppen geben sogar eine
Jugendzeitschrift heraus oder haben einen eigenen Internetauftritt, in
der gewerkschaftliche Themen und zahlreiche Aktivitäten dargestellt
werden.
Die Mitglieder der Jugendgruppen nehmen darüber
hinaus auf die landesweite Jugendarbeit maßgeblich und direkt Einfluss.
Sie stellen z. B. beim Landesjugendausschuss Anträge, in denen ihre
Wünsche, Vorstellungen und Ideen formuliert sind. Besonders engagierte
Kolleginnen und Kollegen haben die Möglichkeit, in Projektgruppen
mitzuarbeiten.