Jugend Organisation

Die komba jugend nrw erfährt in vielen Bereichen eine umfangreiche Förderung und Unterstützung.
Basis für die gute Zusammenarbeit ist ein regelmäßiger Dialog und eine starke Einbindung der Mitglieder der Landesjugendleitung in die zahlreichen Gremien der komba gewerkschaft nrw und ihrer Dachorganisationen.

Finanzen 

Die komba jugend nrw erhält von der Landesgewerkschaft einen Zuschuss, den die Landesjugendleitung für ihre vielfältigen Aufgaben verwendet. Darüber hinaus werden Porto- und Sachkosten und die Personalkosten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle von der komba gewerkschaft nrw übernommen.
Des Weiteren nutzt die komba jugend nrw die Möglichkeiten der finanziellen Förderung für Seminare und Tagungen im Rahmen des Landesjugendplanes, soweit diese Veranstaltungen den Richtlinien entsprechen.

Die Ausgaben umfassen im Einzelnen folgende Bereiche:

Förderung der Jugendgruppen

In den Richtlinien zur finanziellen Unterstützung der Jugendarbeit in den komba Jugendgruppen nrw sind die Art der Förderung, der Umfang und das Verfahren, nach dem die Zuschüsse genehmigt werden, geregelt. Bei der Neugründung einer Jugendgruppe wird eine Starthilfe gezahlt. Für den allgemeinen Verwaltungsaufwand und die vermögenswirksamen Anschaffungen der Jugendgruppen ist eine entsprechende Pauschale vorgesehen. Für Maßnahmen der Jugendgruppen im Rahmen der Jugendpflege, der staatsbürgerlichen Bildung, der gewerkschafts- und berufspolitischen Jugendarbeit wird eine bestimmte Summe pro Person und Tag gezahlt. Bezuschusst werden z.B. Schulungen, Seminare, Jugendbegegnungen, Studienfahrten, Mitgliederversammlungen der Jugendgruppen, Sportveranstaltungen sowie Werbeaktionen.

Veranstaltungen der komba jugend nrw

Den größten Ausgabeposten nimmt das Bildungsprogramm mit seinen zahlreichen und vielfältigen Angeboten ein. Hier fallen Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Referenten an. Die Teilnehmer dieser Seminare zahlen in der Regel einen Teilnehmerbeitrag. Darüber hinaus ergeben sich Ausgaben für Sitzungen der Landesjugendausschüsse und der Landesjugendleitung sowie für zahlreiche Aktionen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit.